IDEE » AGB
AGB
Präambel
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der „Idee GmbH“, bilden einen integrierten Bestandteil eines jeden Angebotes und eines jeden Vertrages, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Etwaige anders lautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam.
1. Angebote und Preise
Die Preise sind, wenn nicht anders vereinbart, Netto-Grundpreise ab dem Sitz der „Idee GmbH“ in D-52146 Würselen, Haaler Str. 72, ohne Installation und Softwareanpassung sowie ohne Anfahrts- bzw. Versandkosten.
2. Auftragserteilung
Aufträge des Bestellers müssen in schriftlicher Form an die „Idee GmbH“ übermittelt werden und gelten nur dann als anerkannt, wenn sie von der „Idee GmbH“ schriftlich bestätigt werden.
Vereinbarungen mit Vertretern bzw. Repräsentanten bzw. sonstige Vereinbarungen mit dem Besteller, die rechtlich verbindliche Zusagen bzw. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die „Idee GmbH“.
3. Wartungs- und Pflegearbeiten, Mietnutzung
Angaben über die Leistungspflicht oder den Leistungsgegenstand bestimmen sich ausschließlich nach den durch die „Idee GmbH“ verwandten Vertragstexten sowie den vom Besteller gemachten Angaben sofern hierauf im Vertragstext ausdrücklich Bezug genommen wird.
Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, hat die „Idee GmbH“ eine durch gemeinschaftliche Merkmale (Typ, Sorte, etc.) gekennzeichnete Gattungsschuld aus den von ihr vorgehaltenen Standard-Softwarelösungen zu erbringen. Von dem Kunden gewünschte Anpassungen und Veränderungen der zu liefernden Standard- Software Lösung sind, sofern nicht anders vereinbart, im Rahmen der üblichen Stunden- und Leistungssätze gesondert zu vergüten.
Sofern Softwareanpassungen oder -veränderungen, Montagen oder sonstige Leistungen durchzuführen sind, kommt hierüber ein gesonderter Vertrag zwischen den Parteien zustande.
Alle Arbeiten der „Idee GmbH“ sind, sofern keine anderen vertraglichen Regelungen getroffen wurden, zu nachfolgenden Sätzen abzurechnen:
Reisekosten zum Einsatzort und zurück werden bei Pkw-Fahrten mit € 0,65 pro Kilometer berechnet. Erforderliche Zug oder Flugreisen (Economy oder vergleichbare Klasse) werden nach getätigtem Aufwand abgerechnet. Für Reise-, Warte-, und Arbeitsstunden werden € 100,00 pro Stunde berechnet. Vorbenannter Stundensatz erhöht sich bei Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 8:00 Uhr) um 50 %. Angebrochene Arbeitsstunden werden mindestens mit einer ¼ Stunde abgerechnet. Die Bereitstellung von Messgeräten, angefallene Übernachtungs- und Telefonkosten werden, soweit nicht anders vereinbart, nach entstandenem Aufwand abgerechnet. Für den Einsatzort Deutschland gilt, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, eine Verpflegungspauschale in Höhe von € 25,00 pro Tag. Der Einsatz einer Fernwartungssoftware (Remote Control Software) wird mit € 100,00 pro Stunde berechnet, sofern vertraglich nicht anders vereinbart. Der Einsatz beginnt mit erstmaligem Anruf des Bestellers. Dieser Stundensatz gilt sowohl für das Einspielen der Software als auch für die Fehlersuche. Die Einspielung neuer, bisher vom Besteller nicht vorgehaltener Software, wird nach entsprechendem Aufwand berechnet. Die Abrechnung von Fernwartungsleistungen erfolgt bei angebrochenen Arbeitsstunden mit mindestens 15 Minuten. Die zu verwendende Remote Control Software wird durch die „Idee GmbH“ bestimmt.
4. Abwicklungs- und Lieferzeiten
Vereinbarte Fristen beginnen erst zu laufen, nachdem der „Idee GmbH“ alle zur Leistungserfüllung erforderlichen Unterlagen, Daten, Genehmigungen, etc. zur Verfügung gestellt wurden. Voraussetzung für den Fristbeginn ist ferner, dass alle technischen Fragen, deren Klärung die Parteien bei Vertragsschluss auf spätere Verhandlungen verschoben haben, abschließend beigelegt wurden.
Die gesetzte Frist ist eingehalten, wenn die „Idee GmbH“ bis zu ihrem Ablauf die Leistungsbereitschaft angezeigt hat.
Die „Idee GmbH“ ist zur Vor- und Teillieferung berechtigt.
Eine an sich berechtigte, einer nach Fristsetzung folgende Rücktrittserklärung des Bestellers, bleibt ohne Wirkung auf die erfolgten Teil- und Vorlieferungen.
5. Erfüllungsort
Ist vertraglich nichts anderes bestimmt, so sind vorzunehmende Lieferungen als „Ab Werk“ vereinbart. Ist dies der Fall, wird auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers eine Auslieferung vorgenommen, wobei Versand und Versandart ausschließlich durch die „Idee GmbH“ bestimmt werden.
6. Rechnungslegung und Zahlungsbedingung
Die vereinbarten Preise gelten „Ab Werk“, ausschließlich Montage, Lieferung oder Versand, sofern nicht anders vereinbart. Von dem Besteller abgeforderte Anpassungen, Installationen, Service oder sonstige Dienstleistungen sind gesondert nach den vorliegend genannten Sätzen zu vergüten.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen der „Idee GmbH“ nicht enthalten und wird am Tage der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.
Mangels besonderer Vereinbarungen hat die Zahlung des Gesamtpreises einschließlich Mehrwertsteuer ohne Abzüge auf das von der „Idee GmbH“ benannte Konto wie folgt zu erfolgen: 35 % bei Auftragserteilung; weitere 40 % nach Anzeige der Liefer- bzw. Ausführungsbereitschaft; die verbleibenden 25 % werden bei Vornahme der Leistung, bei Werksvertragsleistungen im Zeitpunkt der Abnahme fällig.
Bei Anpassungs-, Installations- und sonstigen Leistungen tritt Fälligkeit, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungserhalt ein.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die „Idee GmbH“ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Der Nachwies eines entstandenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Die Geltendmachung von Gegenforderungen durch Aufrechnung und/oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Besteller ist unzulässig. Eine Aufrechnung bzw. das Zurückbehalten von Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dem Besteller nicht eine unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenforderung zusteht.
Die „Idee GmbH“ ist jederzeit, auch nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät oder wenn der „Idee GmbH“ Umstände über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers bekannt werden, wodurch deren Forderungen nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen oder, wenn Gefahr besteht, das durch den Inhalt des an die „Idee GmbH“ übergebenen Materials ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Grundsätze der öffentlichen Moral und Sittlichkeit herbeigeführt werden können.
Die „Idee GmbH“ ist bei Überschreitung von gesetzten Nachfristen durch den Besteller berechtigt, alle vereinbarten Zahlungsziele auch für alle laufende Akzepte außer Kraft zu setzten und die Forderung sofort fällig zu stellen.
7. Abnahme
Bei Werkverträgen oder wenn eine Abnahme vertraglich vereinbart ist, zeigt die „Idee GmbH“ die Abnahmebereitschaft dem Besteller an. Der Besteller ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen, nach Erklärung der Abnahmebereitschaft, diese angenommen hat. Auf vorgenannte Fiktionswirkung hat die „Idee GmbH“ den Besteller bei der Mitteilung der Abnahmebereitschaft hingewiesen. Anderenfalls gilt der § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB oder bei Nutzung der abzunehmenden Leistung die Abnahme indirekt als erteilt.
8. Qualitätssicherung
Die von der „Idee GmbH“ verwendeten Standard-Software Lösungen werden einer Qualitätskontrolle und Testläufen unterzogen. Durch vorgenannte Verfahren stellt die „Idee GmbH“ sicher, dass diese Systemprodukte einwandfrei funktionieren und die herausgegebenen Spezifikationen eingehalten werden.
Der Besteller ist darauf hingewiesen worden, dass die Vornahme von Veränderungen bzw. Anpassungen der Standard-Software Lösungen an die individuellen Verhältnisse des Bestellers den fehlerfreien Ablauf des Programms beeinträchtigen kann. Auf die Möglichkeit zur Erstellung einer individuellen Spezialsoftware ist der Besteller diesbezüglich hingewiesen worden.
Vorgenommene Softwareänderungen, Anpassungen oder sonstige Leistungen werden dem Besteller nach Abschluss entsprechend präsentiert. Im Rahmen eines Testlaufes wird der Nachweis der Funktionstüchtigkeit im Rahmen der bestellerspezifischen Anforderungen nachgewiesen.
9. Gewährleistung
Der Besteller hat den empfangenen Leistungsgegenstand unverzüglich auf Mängel, Beschaffenheit und Schäden zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich und schriftlich gegenüber der „Idee GmbH“ anzuzeigen. Hierbei gilt eine Ausschlussfrist von zwei Wochen für allgemeine und von einem Jahr für verdeckte Mängel, jeweils gerechnet ab dem Erhalt der Lieferung. Spätere Mängelrügen schließen Gewährleistungsansprüche aus.
Unter Beachtung des Vorgenannten ist bei jeder Anzeige anzugeben, welche Mängel festgestellt wurden und ob diese sofort oder erst nach Weiterverarbeitung der Lieferung bemerkt wurden. Die „Idee GmbH“ ist berechtigt, die gerügten Mängel durch eigene Mitarbeiter zu prüfen. Auf Anforderung der „Idee GmbH“ ist die beanstandete Lieferung zu Überprüfungszwecken zur Verfügung zu stellen.
Soweit gesetzlich zulässig ist eine Haftung für unerhebliche Mängel ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die „Idee GmbH“ für Mängel der gelieferten Ware unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Ist der Leistungsgegenstand mangelhaft, kann der Besteller Nacherfüllung verlangen. Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann die „Idee GmbH“ nach Ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder einen neuen Leistungsgegenstand herstellen.
Im Falle der Beseitigung des Mangels ist die „Idee GmbH“ verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort gebracht wurde.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die „Idee GmbH“ zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die die „Idee GmbH“ zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Stellt die „Idee GmbH“ einen neuen Leistungsgegenstand her, so kann sie vom Besteller Rückgewähr der mangelhaften Ware verlangen.
Die „Idee GmbH“ haftet grundsätzlich nur im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen und soweit zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Alle darüber hinausgehenden Forderungen des Bestellers einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Nacherfüllung aufgrund einer vertragswesentlichen Pflichtverletzung durch die „Idee GmbH“ sind der Höhe nach auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt, soweit die „Idee GmbH“ keine Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Zur Absicherung möglicher Schadensersatzansprüche wird die „Idee GmbH“ entsprechenden Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden vorhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der „Idee GmbH“ oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der „Idee GmbH“ beruhen. Unter Beachtung des Vorgenannten ist im Falle des Vorliegens eines Gattungskaufs eine verschuldensunabhängige Haftung für die Mangelfreiheit der Ware ausgeschlossen.
Eine Gewährleistung erfolgt nicht bei unsachgemäßer Anwendung, fehlerhafter Installation, falscher Bedienung und Nichtbeachtung aller einschlägigen Vorschriften.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, gerechnet ab Lieferung, bei Werkvertragsleistungen gerechnet ab Abnahme. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die „Idee GmbH“ behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der „Idee GmbH“ und dem Besteller vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in einem Kontokorrent, die laufende Rechnungslegung, sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die „Idee GmbH“ zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet, nachdem die „Idee GmbH“ vom Vertrag zurückgetreten ist. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer, Einbruch und Wassergefahren angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln und aufzubewahren. Über die Zahlungsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware und die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller die „Idee GmbH“ unverzüglich schriftlich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Der Besteller ist berechtigt den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind dem Besteller nicht gestattet. Der Besteller tritt die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund, z. B. Versicherung, unerlaubte Handlung, bzgl. der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen schon jetzt bis zur Höhe der Kaufpreisansprüche (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) an die „Idee GmbH“ ab; die „Idee GmbH“ nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts der „Idee GmbH“ ist der Besteller zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber der „Idee GmbH“ nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Ist aber dies der Fall, so hat der Besteller der „Idee GmbH“ die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben und die zum Einzuge erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen der „Idee GmbH“ auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Wird der Liefergegenstand mit anderen Waren, die der „Idee GmbH“ nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen der „Idee GmbH“ und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) als abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller verarbeitet, so gilt die „Idee GmbH“ als Verarbeiter im Sinne des § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden, so erwirbt die „Idee GmbH“ an der dabei entstehenden neuen Sache anteilmäßiges Miteigentum. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an einer neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Besteller anteilgemäß Miteigentum an der neuen Sache einräumt.
Die „Idee GmbH“ verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der „Idee GmbH“.
11. Lizenzrechte, Copyright, Autorenrechte, sonstige Rechte
Sofern für die Herstellung des Leistungsgegenstandes erforderlich oder auf Abforderung durch die „Idee GmbH“ stellt der Besteller der „Idee GmbH“ die im Einzelfall notwendigen Software-Programme, Datensätze oder sonstigen Aufzeichnungen zur Verfügung. Der Besteller erklärt, sämtliche diesbezüglichen Rechte zu besitzen und leistet Gewähr dafür, dass sämtliche anfallenden Copyright- oder sonstige Gebühren an die zuständigen Stellen abgeführt werden und jedenfalls die „Idee GmbH“ damit in keiner Weise in Anspruch genommen wird. Der Besteller hält die „Idee GmbH“ diesbezüglich in jeder Richtung schadlos und klaglos, insbesondere für jedwede Forderung Dritter inklusive Forderungen von Copyright- und ähnlichen Organisationen sowie etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben. Diese Schadloshaltung bezieht sich auch auf eventuell aufgelaufene Arbeits- und Produktionskosten der „Idee GmbH“. Der Besteller erklärt sich einverstanden, dass die „Idee GmbH“ jene Informationen über einzelne Aufträge an Urheberrechtsverwertungsgesellschaften und sonstige Organisationen, die den Schutz von Urherberrechten aller Art zum Zwecke haben, weitergibt, welche diese Gesellschaften für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Lizenzabrechnung bzw. zur Kontrolle der Wahrung sämtlicher Urheberrechte benötigen.
12. Internet-Portal
Die „Idee GmbH“ hält für den Besteller, sofern vertraglich vereinbart, den Zugang zu einem Internet-Portal vor. Die Nutzungsrechte und -pflichten ergeben sich aus einem gesondert abgeschlossenen Nutzungsvertrag.
Der Besteller erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Adressdaten und E-Mail Adresse zur gelegentlichen Information über Aktualisierungen und neue Angebote der „Idee GmbH“ gespeichert werden können. Der Besteller übernimmt die Verpflichtung seine Kunden, denen er Zugriff auf das Internet-Portal gewährt, entsprechend zu informieren und deren Einverständnis einzuholen.
Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass eine Datensicherheit nicht garantiert werden kann. Darüber hinaus wurde dem Besteller gegenüber empfohlen, den dauerhaften Einsatz eines aktuellen Virenschutzprogramms sicher zu stellen, da ebenfalls die Virenfreiheit der auf dem Internet-Portal vorhandenen Datenmengen nicht garantiert werden kann.
13. Sonstiges
Der Besteller hat der „Idee GmbH“ alle erforderlichen Unterlagen, Datensätze etc. zur Verfügung zu stellen, die für die Auftragserfüllung erforderlich sind. Liefert der Besteller der „Idee GmbH“ Material, welches nicht direkt in den erforderlichen Arbeitsablauf eingebunden werden kann, obliegt es der „Idee GmbH“, dass Material zu Lasten und auf Kosten des Kunden zu ergänzen, zu verbessern oder zurückzusenden.
Der Besteller ist darauf hingewiesen worden, dass der Einsatz eines Datensicherungssystems grundsätzlich empfehlenswert und im Vorfeld vor der Durchführung von Installations-, Service- oder sonstigen Arbeiten erforderlich ist.
Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die örtliche und internationale ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgericht/Landgerichts Aachen unter Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Insbesondere wird die Anwendung des UN-Übereinkommens der Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ausgeschlossen. Die vereinbarte Zuständigkeit schließt insbesondere auch jede andere Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhangs gesetzlich vorgesehen ist. Auch ist der Besteller nicht berechtigt, eine Widerklage, Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber der „Idee GmbH“ vor einem anderen als dem ausschließlich zuständigen Gericht am Firmensitz der „Idee GmbH“ vorzubringen. Die „Idee GmbH“ ist jedoch berechtigt, im Einzelfall Klage auch am Geschäftssitz des Bestellers oder vor einem anderen aufgrund in- oder ausländischem Rechts zuständigem Gericht zu erheben.
Sämtliche Zusatzvereinbarungen bzw. Informationen und Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und sind zu richten an:
IDEE GmbH
Haaler Straße 72
D-52146 Würselen
Telefon: +49.2405.4279.0
Telefax: +49.2405.4279.29
Diese AGB sind gültig ab dem 1.10.2002
